AGB

Alles, was du wissen musst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VANCE SPORTS GmbH, Alois-Lödige-Straße 13a, 33100 Paderborn (nachfolgend auch: VANCE SPORTS)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die VANCE SPORTS mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) VANCE SPORTS schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit VANCE SPORTS als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VANCE SPORTS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn VANCE SPORTS in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von VANCE SPORTS / Mitwirkung des Kunden

(1) VANCE SPORTS erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratungs- und Marketingdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet VANCE SPORTS dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist VANCE SPORTS nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung oder Dienstleistung höhere Anzahlen an Interessenten und Kunden erzielen kann. 

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch VANCE SPORTS vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch VANCE SPORTS, bleibt der Vergütungsanspruch von VANCE SPORTS unberührt.

(4) In Bezug auf die von VANCE SPORTS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht VANCE SPORTS ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen VANCE SPORTS und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen VANCE SPORTS und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von VANCE SPORTS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von VANCE SPORTS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von VANCE SPORTS ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von VANCE SPORTS ist anders lautend. Eine VANCE SPORTS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahllart vereinbart wird, hat der Kunde VANCE SPORTS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:

VANCE SPORTS GmbH, Alois-Lödigestraße 13a, 33100 Paderborn und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

 

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

 

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VANCE SPORTS GmbH, Alois-Lödigestraße 13a, 33100 Paderborn und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

 

Postleitzahl und Ort

 

Kreditinstitut (Name und BIC)

          

IBAN:

 

Ort, Datum

 

Unterschrift des Kontoinhabers

 

(4) VANCE SPORTS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an VANCE SPORTS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) VANCE SPORTS ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate. 

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch VANCE SPORTS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei VANCE SPORTS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei VANCE SPORTS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält VANCE SPORTS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber VANCE SPORTS im Verzug, ist VANCE SPORTS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. VANCE SPORTS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) VANCE SPORTS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. VANCE SPORTS ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass VANCE SPORTS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird VANCE SPORTS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 

(3) Ist VANCE SPORTS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von VANCE SPORTS unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass VANCE SPORTS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt VANCE SPORTS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von VANCE SPORTS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von VANCE SPORTS für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die VANCE SPORTS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. 

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an VANCE SPORTS über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Haftung

(1) VANCE SPORTS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VANCE SPORTS nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet VANCE SPORTS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet VANCE SPORTS nicht.

(4) Werbe- und Marketingkampagnen, die VANCE SPORTS für den Kunden erstellt und durchführt, werden vor Veröffentlichung vom Kunden überprüft und freigegeben. Für die Inhalte der Werbe- und Marketingkampagnen haftet der Kunde.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an VANCE SPORTS die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Der Kunde stellt VANCE SPORTS von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, VANCE SPORTS hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von VANCE SPORTS maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von VANCE SPORTS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von VANCE SPORTS.

AGB Stand: 01.09.2020 ©